Leserbrief zu Hurra, es schneit
Von Joerg Schnurre*
Zum Glück kam der Schnee am Wochenende. Das sorgte neben der Freude auch für ausreichend Zeit, um die Gehwege und Straßen im Stadtgebiet vom Schnee zu räumen. Die Winterdienstsatzung der Stadt gibt zudem vor, welche Straßen in welcher Dringlichkeit durch die Stadt geräumt werden. Ebenso sagt die Satzung eindeutig, dass auf allen übrigen Straßen, die nicht in Dringlichkeit I oder II genannt werden, die Stadt Dessau-Roßlau keinen Winterdienst durchführt. Bedeutet, auf allen anderen Gehwegen und Straßen obliegt es den Eigentümern der anliegenden Grundstücke die Räumung vorzunehmen. Wohl gemerkt Gehwegen und auf Straßen. Die Nichtdurchführung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 EUR geahndet werden. Wie die Winterdienstsatzung bei Grundstücken im Eigentum der Stadt umgesetzt wird, kann am Standort des Ordnungsamtes an der Ecke Hans-Heinen und Ferdinand-von-Schill-Straße sehr eindeutig in Erfahrung gebracht werden. Da ist die Fahrbahn inzwischen mehr als glatt. Wird hier eine Ordnungswidrigkeit festgestellt, gegenüber wem wird diese angezeigt und wer zahlt diese? Die Verwaltung sollte doch immer mit gutem Beispiel voran gehen. Sowohl bei der Umsetzung der eigenen Satzungen, als auch bei der Feststellung von Ordnungswidrigkeiten. Oder?
Übrigens: Während 2025 eine neue Satzung zur Straßenreinigung – die im Zusammenhang mit der Winterdienstsatzung Anwendung findet – beschlossen wurde, findet sich auf der Seite der Stadtpflege noch immer die Version von 2023. Das Jahr fängt gut an. Zum Glück geht die Narrenzeit noch ein paar Wochen.
* Die Beiträge unserer Mitglieder spiegeln nicht immer die Meinung des Kreisvorstandes sowie des Kreisverbandes wider.
5. Januar 2026