Leserbrief zu Prognos-Studie, MVZ und DWG – Gesamtstrategie fehlt
Von Joerg Schnurre*
Es fehlt an einer gesamtheitlichen Strategie für unsere Stadt und dem entscheidenden politischen Willen zur Umsetzung. Die Prognos-Bewertung zeigt deutlich die Chancen, aber vor allem noch mehr die Risiken auf. Das MVZ macht unter der neuen Leitung endlich wieder ein leichtes finanzielles Plus und schon fangen die ersten Stadträte an, die Strategie zu verwässern. Das große Problem: unserer Stadt fehlen junge Menschen, die einer Tätigkeit nachgehen. Seit Corona ist Remote-Arbeit, also Arbeiten von zu Hause, kein Wunschdenken mehr, sondern Realität und ist damit unabhängig von der lokalen Wirtschaft.
Schrumpft die Bevölkerungszahl unserer Stadt weiter, heißt das unweigerlich Schrumpfungsschmerzen an allen Stellen (Kitas, Schulen, Arztpraxen etc.), während die nicht mehr zur Einwohnerzahl passende Infrastruktur die Stadtkasse überproportional belastet.
Es braucht also für unterschiedliche Zielgruppen attraktiven Wohnraum. Der muss nicht immer hochwertig sein. Aus Braunschweig kommende Studenten mit Studienort Halle ziehen in meinem Heimatdorf Wulfen in einen Wohnblock, der Anfang der 1990er das letzte Mal saniert wurde. Grund: die Mietkosten sind unschlagbar und die direkte Bahnverbindung ein Traum. Klingt nach Dessau-Roßlau. Oder? Was ist eigentlich aus der Gesprächsrunde des Oberbürgermeisters zum studentischen Wohnen in der Stadt geworden? Richtig: NICHTS!
Und die DWG mit dem höchsten Leerstand rumpelt weiter der Stadtgesellschaft und den Stadträten auf der Nase herum, wie aktuell am Beispiel der Blöcke in der Willy-Lohmann- und Kavalierstraße.
Kein Wunder, der Oberbürgermeister hat nach eigener Aussage keinen Einfluss auf die DWG. Das ist schlichtweg falsch, wie das Kommunalverfassungsgesetz und das Gemeindewirtschaftsrecht des Landes Sachsen-Anhalt belegen.
„Lediglich dann, wenn die Kommune alleinige Gesellschafterin einer GmbH ist, ist eine Sicherung (des Einflusses) im Gesellschaftsvertrag nicht zwingend erforderlich, weil es der Kommune in diesem Falle möglich ist, der Geschäftsleitung jederzeit ohne Einhaltung einer Form Weisungen zu erteilen. Das ergibt sich aus § 37 Abs. 1 GmbHG. Die Einflussnahme auf den Vorstand einer AG ist dagegen durch die verbindlichen Regelungen im AktG wesentlich begrenzter.“
Der Oberbürgermeister ist entweder unwissend, wird falsch beraten oder er sagt öffentlich nicht die Wahrheit. Beides ist für die Zukunft unserer Stadt nicht gut. Übrigens steht im Gesellschaftsvertrag der DWG, dass Jahresbericht und Lagebericht im Amtsblatt bekanntgegeben werden. Liebe Stadträte, hier sind sie – nicht nur die Mitglieder des Aufsichtsrates – gefragt, ihren Einfluss im Sinne der Stadtgesellschaft wahrzunehmen!
* Die Beiträge unserer Mitglieder spiegeln nicht immer die Meinung des Kreisvorstandes sowie des Kreisverbandes wider.
6. April 2026