Fehler nicht durch weiteren Fehler verschlimmern
Mit großer Erleichterung haben wir als FDP Dessau-Roßlau die Bemühungen der Mosigkauer Bürgerinnen und Bürger wahrgenommen, die aufgeheizte Stimmung in ihrer Ortschaft rund um die Ortsbürgermeisterwahl zu befrieden. Es ist immer besser, einen konstruktiven Ausweg aus einer Situation zu suchen, als unaufhörlich das Problem zu beklagen.
Hinter dem veröffentlichen Ergebnis des Schlichtungsversuchs scheint jedoch nicht jeder der Beteiligten zu stehen. Rein sachlich betrachtet wäre es das beste, wenn zuerst die Ergänzungswahl des Ortschaftsrates durchgeführt und dann aus der Mitte des hoffentlich vollständigen Ortschaftsrates den Ortsbürgermeister gewählt wird. Eine Wahl auf Zeit mit angekündigter Rücktrittsabsicht sieht das Gesetz nicht vor. Und wenn sich die Beteiligten aus welchem Grund auch immer nicht an die Absprache hielten und doch nicht zurücktreten würden, würde das Theater in der Ortschaft nur verlängert werden.
Es gibt einen gewählten Stellvertreter, so dass eine unmittelbare Neuwahl des Ortsbürgermeisters nicht zwingend erforderlich ist. Mosigkau kann weiterhin selbständig Beschlüsse fassen, ohne dass der Oberbürgermeister zuständig werden muss. Der Termin für die Nachwahl steht nun fest mit dem 10. November. Das ist bedauerlicherweise sehr spät und nach der gesetzlich vorgesehenen Frist für die Nachwahl des Ortsbürgermeisters.
Jedoch: wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn die Mosigkauer es schaffen, um der Sache willen die zweimonatige Frist verstreichen zu lassen und sinnvollerweise erst nach der Ergänzungswahl mit einem vollständigen Ortschaftsrat den neuen Ortsbügermeister zu wählen, wäre das der bessere Weg. Wir dürfen nicht die gemachten Fehler durch weitere Fehler verschlimmern. Es finden sich hoffentlich noch Kandidatinnen und Kandidaten, die sich nicht abschrecken lassen durch die vergiftete Atmosphäre im Ort. Es stehen viele Projekte in der Ortschaft an, dafür braucht es eine von allen Seiten akzeptierte Lösung und die kann nur in einer ordentlichen und endgültigen Wahl durch ein möglichst vollständiges Gremium liegen.
7. August 2024