FDP Dessau-Roßlau
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Hilfsangebote in der Coronakrise für Ihr Unternehmen

Folgende Nachricht erhielten wir heute von der IHK Halle-Dessau

Guten Tag werte Damen und Herren,

viele Unternehmen sind derzeit von den Auswirkungen der Coronakrise betroffen. Die IHK Halle-Dessau hat dazu die wichtigsten Antworten auf Unternehmerfragen zusammengestellt. Sie finden hier praktische Informationen und Hilfestellungen. https://www.halle.ihk.de/mini-startseiten/informationen-zum-coronavirus

Derzeit haben wir leider noch nicht für jede Frage eine Antwort. Viele Dinge sind von der Politik angekündigt, jedoch noch nicht untersetzt. Die IHK hat einen Forderungskatalog mit den Liquiditätshilfen für gerade kleinere Unternehmen erstellt, der am 16. März dem Wirtschaftsminister vorgelegt wurde. So ist die IHK Halle-Dessau mit der Landes- und Bundesregierung im Gespräch, um die unverzügliche zinslose Stundung fälliger Steuerzahlungen (auch Vorauszahlungen) bei Einkommenssteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer für alle Unternehmen (ohne Antrag oder sonstige Prüfung) einzufordern bis sich das Wirtschaftssystem wieder stabilisiert hat. Im Anschluss muss dann auf Antrag eine Ratenzahlung möglich sein. Des Weiteren fordern wir Unterstützungsmöglichkeiten zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur Bedienung grundlegender Betriebskosten, z. B. Mieten und Pachten, für Solounternehmern und Kleinunternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten um den Betrieb mittelfristig aufrecht zu erhalten und so einen Wiederanfang zu ermöglichen. Die Landesregierung hat schnelle und unbürokratische Hilfen zugesagt, die jedoch noch konkret untersetzt werden müssen. Sobald wir hierzu genauere Informationen haben, informieren wir Sie darüber auf unserer Internetseite.

Eine Entschädigung für den entgangenen Umsatz gibt es nach derzeitiger Gesetzeslage nicht. Sie können jedoch folgende Hilfsangebote nutzen:

  1. Bei Umsatzausfällen können Sie Kurzarbeit für Ihre Beschäftigten beantragen (auch rückwirkend zum 1. März 2020) . https://www.arbeitsagentur.de/news/kurzarbeit-wegen-corona-virus
  2. Als schnelle Liquiditätshilfe können Sie Anträge zur Stundung (d.h. Zahlungsaufschub) von erstmal bis zu sechs Monaten z. B. an die Rentenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung, Berufsgenossenschaft, ADR ZDF Deutschlandradio Beitragsservice und Finanzamt stellen. Einen Muster-Stundungsantrag und eine Auflistung aller Behörden und Institutionen, wo Sie eine Stundung beantragen können, finden Sie kostenfrei auf unserer Internetseite. Auch bei Banken ist ein Antrag zur Stundung des fälligen Kapitaldienstes sinnvoll. Die Entscheidung, ob bestehende Kredite gestundet werden können, obliegt dem Kreditgeber. Dieser wird jedoch in der Regel in dieser Sondersituation dazu bereit sein.
  3. Das Gesundheitsamt erstattet bei angeordneter Betriebsschließung oder Quarantäne die laufenden Betriebskosten in angemessener Höhe, wenn diese dort innerhalb von drei Monaten beantragt werden.
  4. Um kurzfristigen Liquiditätsbedarf zu decken, stehen etablierten Finanzierungsinstrumente der KfW zur Verfügung. Diese sind über Banken und Sparkassen zu beantragen. Die KfW hat für die Programme die Haftungsfreistellungen erhöht, so dass die Unternehmen hinsichtlich der bereitzustellenden Sicherheiten entlastet werden. https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
    Sollte über die Banken und Sparkassen keine Finanzierung möglich sein, kann die Investitionsbank Sachsen-Anhalt finanzielle Hilfe leisten. Nähere Informationen gibt die Hotline der Investitionsbank 0800 56 007 57 sowie unter https://www.ib-sachsen-anhalt.de/coronavirus-informationen-fuer-unternehmen
    Unterstützung bei der Suche nach Finanzierungspartnern bietet auch das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken unter https://finanzierungsportal.ermoeglicher.de/. Dadurch kann online und unbürokratisch finanzielle Unterstützung beantragt werden. Die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt leitet nach Prüfung die Finanzierungsanfrage an Finanzierungspartner weiter.

Auf unseren Internetseiten werden wir ständig für Sie aktuelle Informationen und praktische Hilfen bereitstellen.

Mit freundlichen Grüßen

i. A.
Clemens Winkel
Referent Dienstleistungswirtschaft
Geschäftsfeld Starthilfe und Unternehmensförderung

Telefon: 0345 2126-273 | mailto:cwinkel@halle.ihk.de

INFOPORTAL CORONAVIRUS: Die IHK hat ein Infoportal für betroffene Unternehmen eingerichtet und Antworten auf die aus ihrer Sicht wichtigsten Fragen für die Firmen zusammengestellt. Das Onlineportal ist unter der Adresse  www.halle.ihk.de/coronavirus veröffentlicht. Sie finden dort hilfreiche Informationen von Sofortmaßnahmen im Betrieb über mögliche finanzielle Überbrückungshilfen bis hin zu rechtlichen Fragen. Zugleich hat die IHK für Ihre Fragen unter der Telefonnummer 0345 2126-100 eine Hotline geschaltet.


17. März 2020

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